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Auftraggeber des Integrationsfachdienstes im Märkischen Kreis Arbeitsagentur Iserlohn Die Arbeitsagentur Iserlohn ist eine von 33 Arbeitsagenturen in NRW. Der Zuständigkeitsbereich ist deckungsgleich mit dem Märkischen Kreis. Sitz des Hauptamtes ist Iserlohn. Welche örtliche Dienststelle der Arbeitsagentur Iserlohn für Sie zuständig ist, hängt bei Arbeitnehmern vom Wohnsitz und bei Arbeitgebern vom Firmensitz ab: Hauptamt Iserlohn umfasst die Städte Iserlohn und Hemer umfasst die Stadt Altena und die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde umfasst die Städte Kierspe und Meinerzhagen umfasst die Städte Lüdenscheid, Halver sowie die Gemeinde Schalksmühle umfasst die Städte Menden und Balve umfasst die Stadt Plettenberg und die Gemeinde Herscheid umfasst die Städte Werdohl und Neuenrade Leistungen der Arbeitsagentur Iserlohn Beratung und Vermittlung In enger Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturärzten, Psychologen und Ingenieuren des des Technischen Beratungsdienstes werden berufliche Perspektiven aufgezeigt. Auch finanzielle Förderung und spezielle Bildungsmaßnahmen werden angeboten. Sie können sich auch im Berufsinformationszentrum selbst informieren. In KURS der Datenbank für Aus- und Weiterbildung, finden Sie eine Vielzahl von Bildungsangeboten speziell für Behinderte. Finanzielle Förderung Oftmals ist es auch erforderlich, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz individuell mit technischen Hilfsmitteln auszustatten. Dabei helfen die Ingenieure des Technischen Beratungsdienstes. Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Integrationsamt (Teil 2 SGB IX) zuständig. Die Aufgaben des Integrationsamtes umfassen nach § 102 SGB IX • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, • den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, • die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen • fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es schafft und sichert Arbeitsplätze, indem es schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber berät. • Den Arbeitgebern finanziert das Integrationsamt z.B. behinderungsgerechte Arbeits- und Ausbildungsplätze. Schwerbehinderte Menschen erhalten u.a. behinderungsbedingte Betreuung, technische Hilfen oder arbeitsbegleitende Fortbildung. • Das Integrationsamt entscheidet unter Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen über Kündigungsanträge. • Der Ingenieur-Fachdienst berät bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen und der behinderungsgerechten Umgestaltung vorhandener Arbeitsplätze. • Der Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung von Behinderten berät Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen über die Auswirkungen psychischer Erkrankungen, geistiger und Lernbehinderungen auf die im Berufsleben erforderlichen Fähigkeiten und den behinderungsgerechten Arbeitseinsatz. • Der Fachdienst für hörbehinderte Menschen begleitet gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen im Arbeitsleben. Er berät über den Einsatz spezieller technischer Hilfsmittel und schaltet sich bei Kommunikationsproblemen am Arbeitsplatz ein • Aufgabe des Fachdienstes für sehbehinderte Menschen ist es nicht nur, sehbehinderte und blinde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen organisatorischen und rechtlichen Fragen zu beraten, sondern auch zur Integration von sehbehinderten und blinden Berufsanfängern ins Arbeitsleben beizutragen • Der Fachdienst für betriebliche Suchtprävention berät Unternehmensleitungen, Interessenvertretungen oder Arbeitskreise bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionskonzepten, vermittelt in seinen Seminaren insbesondere Führungskräften das nötige Wissen und die Fähigkeit, angemessen zu handeln, bildet betriebliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus und begleitet diesen gesamten Prozess. |
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