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  Unsere Auftraggeber:

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Auftraggeber des Integrationsfachdienstes im Märkischen Kreis

Arbeitsagentur Iserlohn
Die Arbeitsagentur Iserlohn ist eine von 33 Arbeitsagenturen in NRW. Der Zuständigkeitsbereich ist deckungsgleich mit dem Märkischen Kreis. Sitz des Hauptamtes ist Iserlohn. Welche örtliche Dienststelle der Arbeitsagentur Iserlohn für Sie zuständig ist, hängt bei Arbeitnehmern vom Wohnsitz und bei Arbeitgebern vom Firmensitz ab:

Dienststellen der Arbeitsagentur:
Hauptamt Iserlohn umfasst die Städte Iserlohn und Hemer

Geschäftsstelle Altena
umfasst die Stadt Altena und die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde

Geschäftsstelle Kierspe
umfasst die Städte Kierspe und Meinerzhagen

Geschäftsstelle Lüdenscheid
umfasst die Städte Lüdenscheid, Halver sowie die Gemeinde Schalksmühle

Geschäftsstelle Menden
umfasst die Städte Menden und Balve

Geschäftsstelle Plettenberg
umfasst die Stadt Plettenberg und die Gemeinde Herscheid

Geschäftsstelle Werdohl
umfasst die Städte Werdohl und Neuenrade


Leistungen der Arbeitsagentur Iserlohn

Die Arbeitsagentur Iserlohn berät Sie in allen Fragen rund um Arbeit und Beruf und vermittelt Arbeitsplätze. Es informiert Sie über die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, die Entwicklung in den einzelnen Berufen und die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung. Auch die finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung und Arbeitsaufnahme ist möglich. Zudem gewährt die Arbeitsagentur finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt bei Arbeitslosigkeit.

Beratung und Vermittlung

Für Menschen mit Behinderungen stehen in allen Arbeitsagenturen speziell ausgebildete Fachleute zur Verfügung. Reha-Berater informieren individuell und umfassend über die beruflichen Möglichkeiten für Behinderte oder gesundheitlich Eingeschränkte. Die Beratung und Arbeitsvermittlung für Schwerbehinderte zielt darauf ab, Ihnen einen geeigneten behindertengerechten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu verschaffen und dauerhaft zu erhalten.
In enger Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturärzten, Psychologen und Ingenieuren des des Technischen Beratungsdienstes werden berufliche Perspektiven aufgezeigt. Auch finanzielle Förderung und spezielle Bildungsmaßnahmen werden angeboten. Sie können sich auch im Berufsinformationszentrum selbst informieren. In KURS der Datenbank für Aus- und Weiterbildung, finden Sie eine Vielzahl von Bildungsangeboten speziell für Behinderte.

Finanzielle Förderung

Die Arbeitsagentur fördert nicht nur die Neueinstellung von Arbeitskräften, sondern unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Erhalt von Arbeitsplätzen. Dabei besteht der grundsätzliche Anspruch auf Leistungen, wie sie auch Nichtbehinderten zustehen. Allerdings haben Behinderte zusätzlich einen Rechtsanspruch auf besondere Leistungen und Hilfen, wie z.B. Übergangs- oder Ausbildungsgeld, Gewährung einer Kraftfahrzeughilfe oder technischer Hilfen.
Oftmals ist es auch erforderlich, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz individuell mit technischen Hilfsmitteln auszustatten. Dabei helfen die Ingenieure des Technischen Beratungsdienstes.





Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Integrationsamt

Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht
(Teil 2 SGB IX) zuständig.

Die Aufgaben des Integrationsamtes umfassen nach § 102 SGB IX
• die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
• den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen,
• die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen

Gemeinsam mit den örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und größeren Städten sichert das LWL-Integrationsamt in Westfalen-Lippe die Arbeitsplätze von rund 93.800 schwerbehinderten Menschen in ca. 26.600 Betrieben bzw. Dienststellen beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber und von ca. 10.000 schwerbehinderten Menschen bei kleineren (nicht beschäftigungspflichtigen) Arbeitgebern durch Beratung und durch finanzielle Hilfen. Arbeitsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX).

Das Integrationsamt

• fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den
  allgemeinen Arbeitsmarkt. Es schafft und sichert Arbeitsplätze, indem es
  schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber berät.
• Den Arbeitgebern finanziert das Integrationsamt z.B. behinderungsgerechte
  Arbeits- und Ausbildungsplätze. Schwerbehinderte Menschen erhalten u.a.
  behinderungsbedingte Betreuung, technische Hilfen oder arbeitsbegleitende
  Fortbildung.
• Das Integrationsamt entscheidet unter Abwägung der Arbeitgeber- und
  Arbeitnehmerinteressen über Kündigungsanträge.

Fünf beim LWL-Integrationsamt eingerichtete Fachdienste stehen behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern beratend zur Verfügung.

Der Ingenieur-Fachdienst berät bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen und der behinderungsgerechten Umgestaltung vorhandener Arbeitsplätze.

Der Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung
von Behinderten
berät Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen über die Auswirkungen psychischer Erkrankungen, geistiger und Lernbehinderungen auf die im Berufsleben erforderlichen Fähigkeiten und den behinderungsgerechten Arbeitseinsatz.

Der Fachdienst für hörbehinderte Menschen begleitet gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen im Arbeitsleben. Er berät über den Einsatz spezieller technischer Hilfsmittel und schaltet sich bei Kommunikationsproblemen am Arbeitsplatz ein

• Aufgabe des Fachdienstes für sehbehinderte Menschen ist es nicht nur, sehbehinderte und blinde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen organisatorischen und rechtlichen Fragen zu beraten, sondern auch zur Integration von sehbehinderten und blinden Berufsanfängern ins Arbeitsleben beizutragen

• Der Fachdienst für betriebliche Suchtprävention berät Unternehmensleitungen, Interessenvertretungen oder Arbeitskreise bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionskonzepten, vermittelt in seinen Seminaren insbesondere Führungskräften das nötige Wissen und die Fähigkeit, angemessen zu handeln, bildet betriebliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus und begleitet diesen gesamten Prozess.

Das Zuständigkeitsgebiet des LWL-Integrationsamtes umfaßt die drei Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg. In allen Fällen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Fürsorgestellen der Kreise und Städte

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