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Begleitende Hilfen im Arbeitsleben


Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter mit Behinderungen erhalten umfassende Hilfen und Leistungen um die bestehenden Arbeitsverhältnisse abzusichern – auch wenn es einmal Probleme gibt.

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe des Integrationsamtes und umfasst alle Arten persönlicher Hilfen, Beratung, finanzieller Leistungen und Unterstützungen für den behinderten Menschen und den Arbeitgeber.

Dazu zählt auch die Beratung und Betreuung durch den psychosozialen Fachdienst, die sich sowohl an die schwerbehinderten Arbeitnehmer, als auch an die Beschäftigungsbetriebe richten kann. Der Dienst unterstützt nicht nur bei psychischen Behinderungen, sondern auch andere Behinderte, die unter starken seelischen Belastungen, Konflikten und sozialen Schwierigkeiten leiden. Gründe für die Einschaltung des Dienstes können z. B. folgende Auffälligkeiten sein, hinter denen sich psychische Krisen oder Störungen verbergen können:

  • Leistungsminderung, Einbrüche in der Konzentrationsfähigkeit
  • Rückzug von den Kollegen;
  • Abwesenheit vom Arbeitsplatz, unentschuldigte Fehlzeiten;
  • Schwunglosigkeit, erkennbar depressive Stimmungslage;
  • Angstzustände, Mißtrauen;
  • häufige Verwicklung in Streitigkeiten

Oft kann durch die Beratung und Betreuung des Dienstes ein schwieriges persönliches Problem oder ein Konflikt gemindert oder gelöst werden. Manchmal sind auch weitergehende Maßnahmen nötig, z. B.:

  • Gestaltung der Arbeitsbedingungen, technische Hilfen, Umsetzung;
  • Information und Schulung von Mitarbeitern, Vorgesetzten und innerbetrieblicher Betreuer;
  • Training von Fach- und Verhaltensqualifikationen;
  • Finanzielle Hilfen bei außergewöhnlichen Belastungen

Sogar außerbetriebliche Betreuungen, Hilfen zum Erhalt der Wohnung und andere Leistungen können erbracht werden. Zuständig sind:



Technische Beratung

Fachlexikon Behinderung und Beruf


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