Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter mit Behinderungen erhalten umfassende
Hilfen und Leistungen um die bestehenden Arbeitsverhältnisse abzusichern
auch wenn es einmal Probleme gibt.
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe des Integrationsamtes
und umfasst alle Arten persönlicher Hilfen, Beratung, finanzieller
Leistungen und Unterstützungen für den behinderten Menschen
und den Arbeitgeber.
Dazu zählt auch die Beratung und Betreuung durch den psychosozialen
Fachdienst, die sich sowohl an die schwerbehinderten Arbeitnehmer, als
auch an die Beschäftigungsbetriebe richten kann. Der Dienst unterstützt
nicht nur bei psychischen Behinderungen, sondern auch andere Behinderte,
die unter starken seelischen Belastungen, Konflikten und sozialen Schwierigkeiten
leiden. Gründe für die Einschaltung des Dienstes können
z. B. folgende Auffälligkeiten sein, hinter denen sich psychische
Krisen oder Störungen verbergen können:
- Leistungsminderung, Einbrüche in der
Konzentrationsfähigkeit
- Rückzug von den Kollegen;
- Abwesenheit vom Arbeitsplatz, unentschuldigte
Fehlzeiten;
- Schwunglosigkeit, erkennbar depressive
Stimmungslage;
- Angstzustände, Mißtrauen;
- häufige Verwicklung in Streitigkeiten
Oft kann durch die Beratung und Betreuung des Dienstes
ein schwieriges persönliches Problem oder ein Konflikt gemindert
oder gelöst werden. Manchmal sind auch weitergehende Maßnahmen
nötig, z. B.:
- Gestaltung der Arbeitsbedingungen, technische
Hilfen, Umsetzung;
- Information und Schulung von Mitarbeitern,
Vorgesetzten und innerbetrieblicher Betreuer;
- Training von
Fach- und Verhaltensqualifikationen;
- Finanzielle
Hilfen bei außergewöhnlichen Belastungen
Sogar außerbetriebliche Betreuungen, Hilfen
zum Erhalt der Wohnung und andere Leistungen können erbracht werden.
Zuständig sind:
Technische Beratung
Fachlexikon
Behinderung und Beruf