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Bildmotiv Finanzielle Leistungen

Finanzielle Leistungen für Arbeitgeber

Die Beschäftigung von behinderten Menschen kann für den Arbeitgeber auch bedeuten,
durch die Wahrnehmung von Fördermöglichkeiten, eine attraktive Finanzierung von Lohn- oder Investitionskosten zu erhalten.

  • Erfreulich für Betriebe: Das Förderungsrecht ist vereinfacht worden - es müssen nur
    wenige Anträge gestellt werden um eine Lohnkostenförderung von bis zu drei Jahren zu erhalten (s. Übersicht). Ebenfalls neu: Auch für Teilzeit- oder befristete Arbeitsverhältnisse können Fördergelder gezahlt werden. Selbstverständlich werden Sie von Ihrer Arbeitsagentur und vom Integrationsfachdienst im Märkischen Kreis individuell über alle finanziellen Unterstützungen informiert.

  • Wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz einrichten wollen, können Sie dafür Zuschüsse bekommen. Vorausgesetzt ein Schwerbehinderter wird an diesem Platz beschäftigt.
    Dann können auch die Investitionen gefördert werden, die ein Arbeitgeber ebenso bei Einstellung Nichtbehinderter vornehmen würde.

  • Manchmal können technische Arbeitshilfen oder die behinderungsgerechte
    Modernisierung des Arbeitsplatzes die Beschäftigung eines behinderten Mitarbeiters ermöglichen. Dabei kommt zumeist die neueste Technologie zum Einsatz. Eine höhere Produktivität und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes können daraus resultieren. Die technischen Fachberater, die örtlichen Fürsorgestellen und Ihr Integrationsfachdienst im Märkischen Kreis beraten Sie über die Einzelheiten.


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