Die Beschäftigung von behinderten Menschen kann für den Arbeitgeber
auch bedeuten,
durch die Wahrnehmung von Fördermöglichkeiten, eine attraktive
Finanzierung von Lohn- oder Investitionskosten zu erhalten.
Erfreulich für Betriebe: Das Förderungsrecht
ist vereinfacht worden - es müssen nur
wenige Anträge gestellt werden um eine Lohnkostenförderung
von bis zu drei Jahren zu erhalten (s.
Übersicht). Ebenfalls neu: Auch für Teilzeit- oder befristete
Arbeitsverhältnisse können Fördergelder gezahlt werden.
Selbstverständlich werden Sie von Ihrer Arbeitsagentur und vom Integrationsfachdienst
im Märkischen Kreis individuell über alle finanziellen Unterstützungen
informiert.
Wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz einrichten wollen,
können Sie dafür Zuschüsse bekommen. Vorausgesetzt
ein Schwerbehinderter wird an diesem Platz beschäftigt.
Dann können auch die Investitionen gefördert werden, die
ein Arbeitgeber ebenso bei Einstellung Nichtbehinderter vornehmen
würde.
Manchmal können technische Arbeitshilfen
oder die behinderungsgerechte
Modernisierung des Arbeitsplatzes die Beschäftigung eines behinderten
Mitarbeiters ermöglichen. Dabei kommt zumeist die neueste Technologie
zum Einsatz. Eine höhere Produktivität und die Steigerung
der Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes können daraus resultieren.
Die technischen Fachberater, die örtlichen Fürsorgestellen
und Ihr Integrationsfachdienst im Märkischen Kreis beraten Sie
über die Einzelheiten.