
Qualifizierung und Training
Behinderte Menschen haben oft eine gute Berufsqualifikation. Die Arbeitsagentur und die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung fördern
die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen.
Stellt sich heraus, dass die Qualifikation eines Bewerbers für
die Arbeitsstelle nicht ausreichend ist, können Leistungen oder
Fördermaßnahmen zur Erweiterung der beruflichen Kenntnisse
und Fertigkeiten bewilligt werden.
Eine besonderer Service für Betriebe, die behinderte Mitarbeiter
beschäftigen wollen ist das Training am Arbeitsplatz, oder
der Job-Coach. Wenn nötig, geht der Coach oder Trainer jeden
Arbeitsschritt so lange mit dem Bewerber durch, bis das Leistungsziel
erreicht ist.
Bei der Beantragung, Finanzierung und Durchführung der Maßnahmen
berät sie Ihr Integrationsfachdienst im Märkischen Kreis.
Schulung durch das Integrationsamt
Umfassende Schulungsangebote für Personalverantwortliche,
Schwerbehindertenvertretungen und auch Werksärzte und Arbeitgeberverbände
hält das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
vor. Informationen erhalten Sie beim Integrationsamt,
den örtlichen
Fürsorgestellen und Ihrem IFD im Märkischen Kreis.
Fachlexion
Behinderung und Beruf